YICCA 2013 Young International Contest of Contemporary Art
Artikel 1
ZIELSETZUNGEN
Zweck dieses Wettbewerbs ist die Foerderung der Kuenstler, denen, durch Nutzung der vom Wettbewerb selbst aufs Spiel gestellten Gelegenheiten, die Moeglichkeit angeboten wird, am zeitgenoessischen, internationalen Kunstmarkt konkret teilzunehmen, bzw. : durch
- Geldpreis im Betrag von 3000,00 (dreitausend/00) EUR für den Künstler, der auf den ersten Platz eingestuft wurde.
- Geldpreis im Betrag von 1000,00 (eintausend/00) EUR für den Künstler, der auf den zweiten Platz eingestuft wurde.
- Ausstellung ausgewählter Kunstwerke in privaten Ausstellungsräumen, in Galerien der modernen Kunst in einer europäischen Stadt, die aufgrund eines Wettbewerbs bestimmt wurden.
- Bereicherung der eigenen Beziehungen unter den an der Ausstellung teilnehmenden Finalkuenstlern, Galleristen, oeffentlichen und privaten Kunsteinrichtungen
- Zutritt zur maximalen Visibilitaet ueber die veroeffentlichten Landschaften welche den Wettbewerb verfolgen
- die ausgewaehlten Kuenstler werden im “Yicca-Katalog 2013” veroeffentlicht, welcher gratis an jene verteilt wird. Er wird ebenfalls an Professionisten und all den eingeladenen Institutionen am Tage der Eroeffnung verteilt.
- die ausgewaehlten Kuenstler werden unter anderem die Moeglickkeit haben am Tag der Eroeffnung gratis zu naechtigen.
Artikel 2
EMPFAENGER
Es werden keine spezielle Qualifikationen fuer die Einschreibung vorhergesehen.
Der Wettbewerb ist für alle Künstler oder Künstlergruppen und Fachleuten, die das 18.
Dieser Wettbewerb ist für alle Künstler oder Künstlergruppen und Fachleuten aus der ganzen Welt offen.
Artikel 3
ERLAUBTE KUNSTTYPOLOGIEN
Alle Kunsttypologien sind erlaubt, auch Videos, Installationen und Performances.
Alle Werke, die durch ein Bild, ein Video oder eine schriftliche Beschreibung vorgestellt werden sollen, muessen Eigentum des Kuenstlers sein und rechtzeitig fuer die Ausstellung zur Verfuegung gestellt werden.
Artikel 4
DATEN UND AUSLAUFTAGE
- 19 März 2013 : Eroeffnung und Einschreibungen
- 31 August 2013 : Ende der Einschreibungen
Mit dem 21 August 2013 24:00 CET ist es nicht mehr moeglich das telematschie Einschreibungsformular www.yicca.org zu benuetzen. - 23 September 2013 : Kundgebung der gewinnenden Kunstwerke
- 12 Oktober 2013 : Auslaufdatum fuer die Sendung von Material zur Veroeffentlichung des ”Yicca-Kataloges 2013”
- 18 Oktober 2013 : Einsendeschluss fuer die Nachfrage einer Gratis Nächtigung am Tage Eroeffnung
- 22 Oktober 2013 : Einsendschluss fuer die Sendung von Kunsthandwerken
- November 2013: AUSSTELLUNG - YICCA 2013
Artikel 5
JURY
Die Besetzung der Jury wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin (31 August 2013) veröffentlicht..
Die Jury waehlt 10 Kuenstler fuer die finale Austellung.
Artikel 6
AUSWAHL DER GEWINNER
Die Auswahl der Gewinner wird am 23 September 2013 auf der Seite www.yicca.org bekannt gegeben.
Am Final der Ausstellung werden 12 (zwölf) Künstler teilnehmen.
Der Endbeschluss der Jury wird zur Auswahl von 10 Künstlern führen, die gemeinsam mit zwei anderen Künstlern an der Ausstellung teilnehmen werden, welche von OpenContest selektiert sind.
Die Jury muss im Falle von mehr als einem Beeidigten Kuenstler Reservekuenstler auswaehlen. Das Urteil der Jury ist endgültig
Von den 12 Künstlern, die an der Ausstellung teilgenommen haben, werden der erste und der zweite Künstler bekannt gegeben, die den Geldpreis im Betrag von 3000,00 (dreitausend/00) EUR und den Geldpreis im Betrag von 1000,00 (eintausend/00) EUR gewonnen haben.
Die Namen dieser zwei Künstler werden auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org der letzte Tag der Ausstellung.
Das Datum der Eröffnung der Ausstellung wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin (31. August 2013) veröffentlicht.
Das Datum des letzten Tages der Ausstellung wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin (31. August 2013) veröffentlicht.
Die ausgewaehlten Kuenstler werden zeitgerecht fuer die Einschickung des Materials fuer den Katalog als auch fuer die Vorbereitung der Kunstwerke kontaktiert. Die Gewinner werden mit dem entgueltigen Urteil der Jury ausgewaehlt.
Artikel 6.1
VERFAHREN ZUR AUSWAHL DER SIEGER, DIE DEN GELDPREIS ERHALTEN WERDEN
Die Auswahl der Künstler, die den Geldpreis gewinnen, wird aufgrund der Gesamtbewertung der Werke seitens der Jury, der Assoziation und der Galerie, die Gastgeber der Ausstellung sein wird, erfolgen.
Die Bewertungsskala enthält 1 bis 10 Punkte.
Die Endbewertung wird aufgrund des nachfolgend aufgeführten Verhältnisses gebildet: 1/3 des Resultats ist nach Entscheidung der Jury in Betracht zu ziehen, 1/3 - nach Entscheidung der Assoziation und 1/3 - nach Entscheidung der Galerie.
Jedes Mitglied der Jury wird eine individuelle Note von 1 bis 10 für jedes Werk geben. Nachher werden wir die Durchschnittsnote in Betracht ziehen, die sich von den Noten aller Mitglieder der Jury ergibt und 1/3 der Endnote darstellen wird.
Die Assoziation wird auch eine Note von 1 bis 10 bestimmen, die 1/3 der Endnote darstellen wird.
Dasselbe gilt auch für die Galerie.
Artikel 6.2
AUSZAHLUNG DES GELDPREISES
Am letzten Tag der Ausstellung, der auch der Tag sein wird, an dem wir den ersten und zweiten eingestuften Künstler nennen, werden wir den mit Geldpreis ausgezeichneten Künstlern ein Zertifikat zusenden, das den Wert des Preises, die persönlichen Daten der Sieger und die Zahlungstermine enthalten wird.
Dieses Zertifikat wird per Fax oder E-Mail gesendet und muss durch die ausgezeichneten Künstler unterzeichnet werden, die das schon unterzeichnete Zertifikat wieder per Fax oder E-Mail zurücksenden müssen.
Die Zahlung erfolgt im Rahmen von 30 Tagen nach dem Datum, als das unterzeichnete Zertifikat von Aps Moho erhalten wurde, das Geld wird aufs Bankkonto der Sieger überwiesen.
Das Bankkonto, auf welches die Überweisung ausgeführt wird, muss nicht unbedingt auf dem Namen der Sieger geführt werden, wenn sie in diesem Zusammenhang einen Antrag an A.p.s. Moho Association gestellt haben.
Artikel 7
AUSSTELLUNG
Die Abschlussausstellung wird in einer Stadt der EU stattfinden.
Der Ort, wo die Ausstellung in einer Stadt der EU stattfindet, wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin (31. August 2013) veröffentlicht.
Die Ausstellung und dessen Ausstattung wird vom Staff der Vereinigung A.p.s. Moho in Zusammenarbeit mit der Jury betreut.
Die Ausstellung und die Ausstattung der Kunstwerke wird in kompletter Autonomie je nach Typologie und Platz ausgewaehlt.
Eventuelle Versicherungen auf die Kunstwerke waehrend der Ausstellung sind selber zu bezahlen. Mit der Einschreibung akzeptieren die Kuenstler die Verantwortung ueber Schaeden oder
Fremdeinwirkungen von Kunstwerken waehrend der ganzen Zeit des Wettbewerbes auch waehrend des Transportes.
Es wird im guten Glauben der Vereinigung A.p.s Moho versichert, dass die gewinnenden Kunstwerke zum besten betreut werden.
Die Austellung eroeffnet fuer das Publikum am Tag der offiziellen Eroeffnung und bleibt offen fuer die abgemachten Uhrzeiten und Zeitraeume, die von der gastgebenden Gallerie festgesetzt wurden.
Zur Eroeffnung werden Kollektionisten, Journalisten, Professionelle der Kunst und Leidenschafter und auch die gewinnenden Kuenstler bzw. die Jury eingeladen. Die Eroeffnung wird von einem Erfrischungstrunk begleitet.
Artikel 8
AUSDRUECKE UND SCHRITTE FUER DIE EINSCHREIBUNG
Saemtliche Informationen ueber Ausdruecke und Schritte zur Einschreibung finden Sie auf der offiziellen Seite www.yicca.org
Einsendeschluss fuer Einschreibungen ist der 31. August 2013.
Um sich einzuschreiben ist es notwendig das vorhergesehene Formular auf der offiziellen Seite www.yicca.org auszufuellen.
Es werden keine Nachfragen zur Einschreibung via E-mail oder Post in betracht genommen.
Jeder eingeschriebene Kuenstler nimmt mit nur einem Kunstwerk teil.
Am 1. September 2013 um 00:00 Uhr CET wird das Einschreibungsmodul disaktiviert und auf der Seite present.
Es gibt drei Möglichkeiten, um ein Kunstwerk zum Wettbewerb anmelden:
1) Für diejenigen, die keine Mitglieder der YICCA–Gemeinschaft sind
Das Einschreibungsmodul muss folgendermassen ausgefuellt werden:
- Name und Nachname des Kuenstlers, Pseudonym oder Gruppenname
- E-mail-Adresse
- Name des Kunstwerks
- schnelle Beschreibung des Kunstwerkes (Technik, Jahr, Karakteristik ec. Max. 1500 Buchstaben
- ein Bild des Kunstwerkes im Format jpg o gif. Im Falle eines Videos muss es heruntergeladen sein ein Bild (Still Video) notwendig zur Praesentation
- im Falle eines Videos, muss dieses mit der auf der Internetseite vorhandenen Funktion heruntergeladen werden
2) Für diejenigen, die als Mitglieder der YICCA–Gemeinschaft angemeldet sind
Die Anwender der Gemeinschaft (die schon als Mitglieder der Gemeinschaft angemeldet sind) können ihre Kunstwerke zur Teilnahme am Wettbewerb eintragen, indem sie die Taste „ANMELDUNG ZUM WETTBEWERB“ betätigen, die sich in der oberen rechten Ecke der Seite mit dem gewählten Kunstwerk befindet.
3) Dritte
Dritte können zur Teilnahme am Wettbewerb nur Kunstwerke anmelden, die schon bei der Gemeinschaft eingetragen sind, indem sie die Taste „ANMELDUNG ZUM WETTBEWERB“ betätigen, die sich in der oberen rechten Ecke der Seite mit dem gewählten Kunstwerk befindet.
Vor der Einschickung der Einschreibung ist es notwendig die Zahlungsart des beitrages auszuwaehlen von EUR 30,00 (dreißig).
Die eingeschickte Einschreibung wird bis zum Eintreffen des Beitrages in Stand-by gesetzt.
Bereits abgeschickt kann Sie nicht mehr abgeaendert werden.
Erlaubte Zahlungsarten:
- Kreditkarte, aufladbare Kreditkarte oder Paypal
Die Einschreibungen auf der offiziellen Seite www.yicca.org werden nach Taetigung der Bezahlung veroeffentlicht. Normalerweise kann ein paar Stunden bis wenige Tage vergehen, je nach dem verwendeten Kreditkarte oder Paypal.
- Bankueberweisung auf das Konto IBAN : IT89T0760112300000095291837
SWIFT-BIC euro zone : BPPIITRRXXX
SWIFT-BIC not euro zone : POSOIT22XXX
welches auf die Vereinigung: associazione artistica A.p.s. MOHO lautet
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, bei der Ueberweisung im Feld der Zweckangabe den selben Namen und Nachnamen wie bei der Einschreibung anzugeben, gefolgt von der gleichen Nummer, die der gegebenen Systems.
Die Veroeffentlichung der Einschreibung auf der offiziellen Seite nur im Falle des Erhaltens einer Kopie des Faxes oder E-Mail’s ueber die getaetigte Bezahlung.
o Faxnummer 00390236215913
E-mail-Adresse check@yicca.org - (nur fuer Italien) ueber ein Mitteilungsblatt der der italienischen Post oder ueber ein Konto der Post Nummer 95291837 lautend auf : associazione artistica A.p.s MOHO
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, bei der Ueberweisung im Feld der Zweckangabe den selben Namen und Nachnamen wie bei der Einschreibung anzugeben, gefolgt von der gleichen Nummer, die der gegebenen Systems.
Die Veroeffentlichung der Einschreibung auf der offiziellen Seite nur im Falle des Erhaltens einer Kopie des Faxes oder E-Mail’s ueber die getaetigte Bezahlung.
o Faxnummer 00390236215913
E-mail-Adresse check@yicca.org
Die Einschreibung wird auf der offiziellen Seite nach dem Kotrollvorgang veroeffentlicht.
Die Einschreibungen, welche im Stand-by sind, das heist nicht innerhalb des 7 September 2013 bezahlt sind werden von System automatisch geloescht und nicht veroeffentlicht.
Im Faller einer Verspaetung (ueber 7 Arbeitstage) bei der Veroeffentlichung der eingeschriebenen Kunstwerke (bereits bezahlt und Kopie geschickt) werden die Kuenstler gebeten das Buchhaltungsbuero mit der E-Mail check@yicca.org zu kontaktieren, um keine Zeit oder Daten zu verlieren.
Artikel 9
SPEZIFISCHES
Bilder:
Bilder werden automatisch mit der Einschreibung auf der Webseite heruntergeladen.
Es ist moeglich Bilder im Format : jpeg oder gif. herunterzuladen.
Das System bringt automatisch eine Verkleinerung der Bilder im Format 650 * 500 fuer eine vertiefte Besichtigung. Die Bilder sind ebenfalls verkleinertsichtbar auf den Vorschauseiten. Bilder mit einer anderen Aufloesung werden anderwerttig presentiert.
Video:
Es ist notwendig ein Bild im Format jpg oder gif fuer die Vorschau zur Verfuegung zu stellen.
Das Video muss in vimeo.com hochgeladen worden sein.
Das System bringt eine automatiche Verkleinerung der Bilder fuer die Praesentation in den Vorschauseiten.
Artikel 10
KATALOG
Die Gewinner muessen bis spaetestens zum 3.September 2013 das folgende notwendige Material zur Vorbereitung des Kataloges:
- Zwei Bilder des gewinnenden Kunstwerkes (gesamt und detaliert) im Format jpg, tif oder gif mit einer Minimalaufloesung 300 dpi * 300 dpi.
- Ein persoenliches Bild (Bild des Kuenstlers) im Format jpg, tif oder gif mit einer Aufloesung von mindestens 300 * 300 dpi
- Beschreibung des Kunstwerkes (max.1500 Schriftzeichen) eine komplette Spezifizierung des Kunstwerkes: Titel, Technik, Jahr etc.
- Ein kurzer, beschreibender Lebenslauf des Kuenstlers (max. 2500 Schriftzeichen)
Das komplette Material muss an den Katalog adressiert werden: catalogue@yicca.org
Artikel 11
TRANSPORT DER KUNSWERKE
Der Tranport der ausgewaehlten Kunstwerke fuer die Austellung ist selber zu finanzieren.
Die Hinweise bezueglich der Adresse des Magazins der Zentrale und der Spedition werden direkt unter den Kuenstlern und den Mitarbeitern der Moho nach dem Ergebnis der Wahlen ausgetauscht (23 September 2013).
Der Transport und Ruecktransport der Kunstwerke muss von Kuenstlern folgendermassen behandelt werden:
- Die Werke müssen am Ort der Ausstellung vor dem 22. Oktober 2013 eintreffen (Endtermin).
- Nach Beendigung der Ausstellung können die Werke von Boten- oder Expresspostdienst vom Ort der Ausstellung abgeholt werden.
Die Abholungstermine werden auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin (31. August 2013) veröffentlicht.
Werke, die nach dem 22 Oktober 2013 eintreffen, werden von der Ausstellung ausgeschlossen und werden nicht bei der Wahl der Sieger berücksichtigt werden.
Die Kunstwerke muessen adeguat verpackt ankommen.
Spezielle Probleme und Vereinbarungen bezueglich der Montage werden zwischen den Mitarbeitern der Moho und den Kuenstlern selber vereinbArtikel Kunstwerke welche nicht innerhalb des 31. Dezember 2013 wieder abgeholt werden, bleiben automatisch im Besitz der Moho.
Artikel 12
AUFENTHALT IN DER STADT DER AUSSTELLUNG
Die Vereinigung Moho ist froh darueber am Tag der Eroeffnung den Aufenthalt fuer die Kuenstler gratis zur Verfuegung zu stellen.
Der Aufenthalt wird nur den ausgewaehlten Kuenstlern zur Verfuegung gestellt.
Die 12 Kuenstler werden in einem Hotel auf Nachfrage naechstmoeglich der Gallerie naechtigen.
Die ausgewaehlten Kuenstler werden zeitgemaess kontaktiert bezueglich der Reservierungen.
Fuer etwaige Informationen steht ihnen die E-mail-Adresse office@yicca.org zur Verfuegung.
Artikel 13
PRESSE UND JOURNALISMUS
Die Sammelmappe Presse des Wettbewerbes Yicca 2013 ist voll von Kontakten zur Praesentation des Ortes im Format jpg. Aufliegend auf der offiziellen Seite www.yicca.org.
Die Vereinigung Moho gewaehrt jedem Zugang zur sogenannten Sammelmappe der Presse um Inhalte und Ort des Wettbewerbes fuer jedmoegliche Medien bekannt zugeben.
Neueste Informationen und Bekanntgebungsmaterial koennen ueber die E-mail-Adresse press@yicca.org
Artikel 14
COPYRIGHT UND BEHANDLUNG VON PERSOENLICHEN DATEN
Durch die Ausfuellung und Absendung des Einschreibungsmoduls auf der offiziellen Seite www.yicca.org akzeptieren die Kuenstler das Reglement, welches in der gegenwaertigen Ausschreibung genau in Artikeln gefasst wurde.
Die Kuenstler erlauben der Vereinigung Moho, die persoenlichen Daten nach dem Gestz 675/96 abzuaendern.
Die persoenlichen Daten und die gesendeten Bilder koennten fuer notwendige Zwecke
Des Wettbewerbes benutzt werden.
Die Daten der Teilnehmer genau wie dessen Bilder der Kunstwerke werden an keine Dritten verkauft bzw. zu wirtschaftlichem Nutzen verteilt.
Fuer den Inhalt der Fotos bzw. die Texte, welche am Ende der Veroeffentlichung auf der Webseite und des Kataloges eingeschickt wurden sind die Kuenstler selber verantwortlich.
Die Vereinigung MOHO reserviert sich die Berechtigung mit dem Bewerb nicht uebereinstimmende Inhalte zu beseitigen, wenn jene aber nicht von den Kuenstlern eingeschrieben wurden.
Artikel 15
RISERVEN
Die Vereinigung A.p.s. MOHO reserviert sich die Berechtigung Korrekturen in der gegenwaertigen Sammelmappe anzubringen, um den Wettbewerb bestmoeglich ablaufen zu lassen.