YICCA - INTERNATIONALER WETTBEWERB FÜR KÜNSTLER

Artikel 1

ZIELSETZUNGEN

Zweck dieses Wettbewerbs ist die Förderung der Künstler, denen, durch Nutzung der vom Wettbewerb selbst aufs Spiel gestellten Gelegenheiten, die Möglichkeit angeboten wird, am zeitgenössischen, internationalen Kunstmarkt konkret teilzunehmen, bzw. durch:

  • Geldpreis im Betrag von 3000,00 (dreitausend/00) EUR für den Künstler, der auf den ersten Platz eingestuft wurde.
  • Geldpreis im Betrag von 1000,00 (eintausend/00) EUR für den Künstler, der auf den zweiten Platz eingestuft wurde.
  • Ausstellung ausgewählter Kunstwerke in privaten Ausstellungsräumen, in Galerien der modernen Kunst in einer europäischen Stadt, die aufgrund eines Wettbewerbs bestimmt wurden.
  • Bereicherung der eigenen Beziehungen unter den an der Ausstellung teilnehmenden Finalkünstlern, Galeristen, öffentlichen und privaten Kunsteinrichtungen.
  • Zutritt zur maximalen Visibilität über die veröffentlichten Landschaften, welche den Wettbewerb verfolgen.
  • Die ausgewählten Künstler werden im “Yicca-Katalog” veröffentlicht, welcher gratis an die Finalisten verteilt wird. Er wird ebenfalls an Fachleute und all den eingeladenen Institutionen am Tage der Eröffnung verteilt.

Artikel 2

EMPFÄNGER

Es werden keine spezielle Qualifikationen für die Einschreibung vorhergesehen.
Dieser Wettbewerb ist für alle Künstler oder Künstlergruppen und Fachleute aus der ganzen Welt offen.


Artikel 3

ERLAUBTE KUNSTTYPOLOGIEN

Alle Kunsttypologien sind erlaubt, auch Videos, Installationen und Performances.
Alle Werke, die durch ein Bild, ein Video oder eine schriftliche Beschreibung vorgestellt werden sollen, müssen Eigentum des Künstlers sein und rechtzeitig für die Ausstellung zur Verfügung gestellt werden. Die Grösse der eingetragenen Werke sollte maximal 3 x 3 Meter betragen.


Artikel 4

DATEN UND AUSLAUFTAGE

  • 30. April 2024: Bewerbungsschluss
  • 7. Mai 2024: Kundgebung der gewinnenden Kunstwerke

Artikel 5

JURY

Die Besetzung der Jury wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin veröffentlicht.
Die Jury wählt 18 Künstler für die finale Austellung aus.


Artikel 6

AUSWAHL DER GEWINNER

Die Jury muss im Falle von mehr als einem ausgewählten Künstler Reservekünstler auswählen. Das Urteil der Jury ist endgültig

Von den 18 Künstlern, die an der Ausstellung teilgenommen haben, werden der erste und der zweite Künstler bekannt gegeben, die den Geldpreis im Betrag von 3000,00 (dreitausend/00) EUR und den Geldpreis im Betrag von 1000,00 (eintausend/00) EUR gewonnen haben.

Die Namen dieser zwei Künstler werden auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org am letzten Tag der Ausstellung ausgestellt.

Das Datum der Eröffnung der Ausstellung wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin veröffentlicht.

Das Datum des letzten Tages der Ausstellung wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin veröffentlicht.

Die ausgewählten Künstler werden zeitgerecht für die Einsendung des Materials für den Katalog als auch für die Vorbereitung der Kunstwerke kontaktiert. Die Gewinner werden mit dem entgültigen Urteil der Jury ausgewählt.


Artikel 6.1

VERFAHREN ZUR AUSWAHL DER SIEGER, DIE DEN GELDPREIS ERHALTEN WERDEN

Die Auswahl der Künstler, die den Geldpreis gewinnen, wird aufgrund der Gesamtbewertung der Werke seitens der Jury, der Assoziation und der Galerie, die Gastgeber der Ausstellung sein wird, erfolgen.

Die Bewertungsskala enthält 1 bis 10 Punkte.

Die Endbewertung wird aufgrund des nachfolgend aufgeführten Verhältnisses gebildet: 1/3 des Resultats ist nach Entscheidung der Jury in Betracht zu ziehen, 1/3 - nach Entscheidung der Assoziation und 1/3 - nach Entscheidung der Galerie.

Jedes Mitglied der Jury wird eine individuelle Note von 1 bis 10 für jedes Werk geben. Nachher werden wir die Durchschnittsnote in Betracht ziehen, die sich von den Noten aller Mitglieder der Jury ergibt und 1/3 der Endnote darstellen wird.

Die Assoziation wird auch eine Note von 1 bis 10 bestimmen, die 1/3 der Endnote darstellen wird.

Dasselbe gilt auch für die Galerie.


Artikel 6.2

AUSZAHLUNG DES GELDPREISES

Am letzten Tag der Ausstellung, der auch der Tag sein wird, an dem wir den ersten und zweiten eingestuften Künstler nennen, werden wir den mit Geldpreis ausgezeichneten Künstlern ein Zertifikat zusenden, das den Wert des Preises, die persönlichen Daten der Sieger und die Zahlungstermine enthalten wird.

Dieses Zertifikat wird per Fax oder E-Mail gesendet und muss durch die ausgezeichneten Künstler unterzeichnet werden, die das schon unterzeichnete Zertifikat wieder per Fax oder E-Mail zurücksenden müssen.

Die Zahlung erfolgt im Rahmen von 30 Tagen nach dem Datum, als das unterzeichnete Zertifikat von Aps Moho erhalten wurde, das Geld wird aufs Bankkonto der Sieger überwiesen.

Geldpreise für Künstler gemäß Präsidialdekret Nr. 430/2001 (Art. 6, Absatz 1, Buchstabe a) gelten als Anerkennung persönlicher und künstlerischer Verdienste oder als Wettbewerbe zur Herstellung künstlerischer Werke, die von der Anwendung der Vorschriften über Preisausschreiben ausgenommen sind.


Artikel 7

AUSSTELLUNG

Die Abschlussausstellung wird in einer Stadt der EU stattfinden.

Der Ort, wo die Ausstellung in einer Stadt der EU stattfindet, wird auf der offiziellen Internetseite www.yicca.org vor dem Anmeldungsendtermin veröffentlicht.

Die Ausstellung und dessen Ausstattung wird vom Staff der Vereinigung A.p.s. Moho in Zusammenarbeit mit der Jury betreut.

Die Ausstellung und die Ausstattung der Kunstwerke wird in kompletter Autonomie je nach Typologie und Platz ausgewählt.

Eventuelle Versicherungen auf die Kunstwerke während der Ausstellung sind selber zu bezahlen. Mit der Einschreibung übernehmen die Künstler die Verantwortung für Schäden oder Fremdeinwirkungen von Kunstwerken während der ganzen Zeit des Wettbewerbs und auch während der Lieferung. Aps Moho übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust der Werke.
Es wird im guten Glauben der Vereinigung A.p.s Moho versichert, dass die gewinnenden Kunstwerke zum besten betreut werden.

Die Austellung eröffnet am Tag der offiziellen Eröffnung für Öffentlichkeit und bleibt für die abgemachten Uhrzeiten und Zeiträume, die von der gastgebenden Gallerie festgesetzt wurden, offen.

Zur Eröffnung werden Kollektionisten, Journalisten, Fachleute der Kunst und Kunstliebhaber und auch die gewinnenden Künstler bzw. die Jury eingeladen. Die Eröffnung wird von einem Buffet begleitet.


Artikel 8

ANMELDEBEDINGUNGEN

Sämtliche Informationen zu den Anmeldebedingungen finden Sie auf der offiziellen Seite www.yicca.org

Um sich anzumelden, ist es notwendig das vorhergesehene Formular auf der offiziellen Seite www.yicca.org/subscribe auszufüllen.

Es werden keine Nachfragen zur Einschreibung via E-mail oder per Post in Betracht gezogen.

Es ist notwendig vor Weiterleitung der Registrierung, die Zahlungsart der Anmeldegebühr auszuwählen. Die Teilnahmegebühren müssen vor der Endauswahl bezahlt werden. Teilnahmegebühren sind auch im Falle einer Nichtteilnahme nicht erstattungsfähig.

Eingereichte Registrierungen werden auf Stand-by gesetzt bis die Zahlung erfolgt.

Nach der Versendung kann sie nicht mehr abgeändert werden.

Die Gebühr hängt von der Anzahl der eingereichten Werke ab:

1 Kunstwerk: 50,00€ - 2 Kunstwerke: 80,00€ - 3 Kunstwerke: 110,00€ - 4 Kunstwerke: 130,00€ - 5 Kunstwerke: 145,00€ - 6 Kunstwerke: 160,00€


Erlaubte Zahlungsarten:

  • Kreditkarte, aufladbare Kreditkarte oder Paypal

  • Banküberweisung
    Auf das Konto IBAN : IT95M0760112300001002028213
    SWIFT-BIC : BPPIITRRXXX
    Bank : Poste Italiane
    Begünstigter: Massimo Toffolo - Aps MOHO

    Sie werden darauf aufmerksam gemacht, bei der Überweisung im Feld der Zweckangabe denselben Namen und Nachnamen wie bei der Einschreibung anzugeben, gefolgt von der gleichen Nummer, die vom System erteilt wurde.

    Die Veröffentlichung der Einschreibung auf der offiziellen Seite erfolgt erst nach Erhalt einer Kopie der Zahlungsbestätigung per Fax oder per E-Mail.
    E-Mail-Adresse check@yicca.org


Nach dem Bestätigungsprozess wird die Registrierung auf der offiziellen Seite veröffentlicht.

Im Falle einer Verspätung (mehr als 7 Arbeitstage) bei der Veröffentlichung der eingeschriebenen Kunstwerke (bereits bezahlt und Kopie der Zahlungsbestätigung geschickt) werden die Künstler gebeten, das Verwaltungsbüro mit der E-Mail check@yicca.org zu kontaktieren, um keine Zeit oder Daten zu verlieren.


Artikel 9

TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN

Bilder:

Bilder werden automatisch mit der Einschreibung auf der Webseite heruntergeladen.

Es ist möglich Bilder im Format: jpeg oder gif herunterzuladen.

Video:

Es ist notwendig ein Bild im Format jpg oder gif für die Vorschau zur Verfügung zu stellen.

Das Video muss in vimeo.com hochgeladen worden sein.

Das System passt automatisch die Größe der Bilder für die Präsentation in den Vorschauseiten an.


Artikel 10

KATALOG

Die Gewinner müssen die folgenden Dokumente rechtzeitig vor dem Eröffnungstermin einreichen, um den Druck des Katalogs zu gewährleisten:

  • Zwei Bilder des gewinnenden Kunstwerkes (gesamt und detalliert) im Format jpg, tif oder gif.
  • Ein persönliches Bild (Bild des Künstlers) im Format jpg, tif oder gif.
  • Beschreibung des Kunstwerkes (max.1500 Schriftzeichen) eine komplette Spezifizierung des Kunstwerkes: Titel, Technik, Jahr etc.
  • Ein kurzer Lebenslauf des Künstlers (max. 2500 Schriftzeichen)

Das komplette Material muss an den Katalog adressiert werden: catalogue@yicca.org


Artikel 11

TRANSPORT UND RÜCKGABE DER KUNSTWERKE

Der Transport der ausgewählten Kunstwerke für die Austellung ist selber zu finanzieren.

Die Hinweise bezüglich der Adresse des Magazins der Zentrale und der Spedition werden direkt unter den Künstlern und den Mitarbeitern der Moho nach dem Ergebnis der Wahlen ausgetauscht.

Die Kunstwerke müssen ordungsgemäß verpackt geliefert werden.

Spezielle Probleme und Vereinbarungen bezüglich der Montage werden zwischen den Mitarbeitern der Moho und den Künstlern selbst vereinbart. Alle Kunstwerke, die von den Künstlern nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abschlussausstellung zurückgezogen werden, können nicht mehr zurückgezogen oder beansprucht werden.


Artikel 12

PRESSE UND JOURNALISMUS

Der Presseordner des Yicca Wettbewerbs, der Kontakte, Präsentationen und Logos im jpeg Format enthält, kann man auf der offiziellen Seite www.contest.yicca.org einsehen.

Die Zusammenarbeit mit Moho gewährt jedem Zugang zum sogenannten Presseorder um Inhalte und Logos des Wettbewerbs auf jegliche Medienkanäle zu veröffentlichen.

Neueste Informationen und Bekanntgebungsmaterialien können über die E-Mail-Adresse press@yicca.org angefordert werden.


Artikel 13

URHEBERRECHT UND BEHANDLUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN

Mit dem Ausfüllen und der Versendung des Einschreibungsformular auf der offiziellen Seite www.yicca.org akzeptieren die Künstler die Regeln und all deren darin enthaltenen Artikel.

Die Künstler erlauben der Vereinigung Moho, die persönlichen Daten nach dem Gestz 675/96 abzuändern.

Die persönlichen Daten und die gesendeten Bilder dürfen nur für notwendige Zwecke des Wettbewerbes benutzt werden.

Die Daten der Teilnehmer genau wie dessen Bilder der Kunstwerke werden an keine Dritten verkauft bzw. zu wirtschaftlichem Nutzen verteilt.

Für den Inhalt der Fotos bzw. die Texte, welche am Ende der Veröffentlichung auf der Webseite und des Katalogs eingeschickt wurden, sind die Künstler selbst verantwortlich.

Die Vereinigung MOHO behält sich das Recht vor, jegliche Inhalte, die für den Wettbewerb ungeeinigt sind, zu entfernen, außer wenn der Künstler eine schriftliche Anfrage abgibt.


Artikel 14

EINSCHRÄNKUNGEN

Die Vereinigung A.p.s. MOHO behält sich das Recht vor, Korrekturen in der gegenwärtigen Sammelmappe anzubringen, um den Wettbewerb bestmöglich ablaufen zu lassen.

Wir halten Sie mit den neuesten Wettbewerbsmöglichkeiten auf dem Laufenden